Freistellung für Ehrenamtliche

Um das ehrenamtliche und freiwillige Engagement in der Kinder- und Jugendarbeit in Hessen zu unterstützen, gibt es in Hessen für Beschäftigte (Arbeitnehmer*innen, inklusive Auszubildende ab 16 Jahren, nicht für Selbstständige) eine gesetzliche Regelung gemäß dem Hessischen Kinder- und Jugendhilfe-Gesetzbuch (HKJGB).

Die Freistellung beträgt bis zu 12 Arbeitstage im Jahr und kann zum Beispiel für die Mitarbeit bei Freizeiten und Camps, dem Besuch von Tagungen und Fortbildungen der Jugendverbände sowie Ausbildungen im Rahmen des Jugendsports beantragt werden.

Für eine Freistellung muss der folgende Antrag zur Hessischen Turnjugend geschickt werden. Bitte nutzen Sie dafür die ausfüllbaren Felder der PDF und senden Sie den Antrag per Mail an info@htj.de. 

Eine postalische Zusendung ist nicht mehr möglich.

Antrag auf Gewährung einer Freistellung – Arbeitnehmer*innen


Wichtig

Für Maßnahmen des Hessischen Turnverbandes und/oder der Hessischen Turnjugend muss der Antrag auf Gewährleistung einer Freistellung zuerst an uns (siehe Mailadresse) geschickt werden. Wir, als Veranstalter, bestätigen die Maßnahme und leiten den Antrag direkt an die Sportjugend Hessen weiter. Von dort aus erhälst du den bearbeiteten und fertigen Antrag zurück und kannst ihn erst dann beim Arbeitgeber vorlegen.

Weitere Informationen und Links

Informationen zum Bildungsurlaub bei Lizenzausbildungen gibt es hier.

In Hessen erhalten private Arbeitgebende auf Antrag beim Hessischen Amt für Versorgung und Soziales Wiesbaden eine Erstattung des gezahlten Arbeitsentgeltes. Unter diesem Link finden sich alle nötigen Informationen und Anträge dazu.

Hessische Turnjugend

069677377280