Freistellung für freiwillige Helfer
Arbeitnehmer*innen und Auszubildende ab 16 Jahren können
diese Freistellung nutzen.
Selbstständige können die Freistellung nicht beantragen.
Die Freistellung kann bis zu 12 Arbeitstage im Jahr dauern.
Zum Beispiel für:
- die Mitarbeit bei Freizeiten und Camps
- die Teilnahme an Tagungen und Fortbildungen von Jugend-Verbänden
- Aus- und Fortbildungen im Jugend-Sport
Antrag auf Gewährung einer Freistellung – Arbeitnehmer*innen
Freistellung für Ehrenamtliche
Wichtig: Neues Antrags-Verfahren
Das Verfahren zur Beantragung der Freistellung hat sich geändert.
Der Antrag wird jetzt ausschließlich online gestellt.
Eine postalische Zusendung oder ein PDF-Versand per E-Mail ist nicht mehr möglich.
Weitere Informationen zur Freistellung
bei Lizenz-Ausbildungen gibt es hier
Hilfe & Kontakt
Bei Fragen oder wenn du Unterstützung beim Ausfüllen des Antrags benötigst, wende dich bitte an
Nina Schremb.
