Freistellung für freiwillige Helfer

Arbeitnehmer*innen und Auszubildende ab 16 Jahren können

diese Freistellung nutzen.

Selbstständige können die Freistellung nicht beantragen.

 

Die Freistellung kann bis zu 12 Arbeitstage im Jahr dauern.

 

Zum Beispiel für:

  • die Mitarbeit bei Freizeiten und Camps
  • die Teilnahme an Tagungen und Fortbildungen von Jugend-Verbänden
  • Aus- und Fortbildungen im Jugend-Sport

Antrag auf Gewährung einer Freistellung – Arbeitnehmer*innen

Freistellung für Ehrenamtliche

Wichtig: Neues Antrags-Verfahren

Das Verfahren zur Beantragung der Freistellung hat sich geändert.

Der Antrag wird jetzt ausschließlich online gestellt.

Eine postalische Zusendung oder ein PDF-Versand per E-Mail ist nicht mehr möglich.

 

Weitere Informationen zur Freistellung

bei Lizenz-Ausbildungen gibt es hier

Hilfe & Kontakt

Bei Fragen oder wenn du Unterstützung beim Ausfüllen des Antrags benötigst, wende dich bitte an
Nina Schremb.