Sonder-Urlaub

Schüler und Schülerinnen können auch um Sonder-Urlaub bitten.

Das geht, wenn sie freiwillig für Kindern und Jugendliche arbeiten wollen.

Sie können sich nicht vom Unterricht befreien lassen.

Es gibt auch Sonder-Urlaub für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen.

Sie können um Sonder-Urlaub bitten, wenn sie keine Freistellung mehr bekommen.

Die Schule oder der Betrieb müssen zustimmen.

Es gibt aber kein Recht auf Sonder-Urlaub.

 

Die Hessische Turn-Jugend unterstützt euch gerne,

wenn ihr um Sonder-Urlaub bitten wollt.

Bei Fragen und für alle Informationen könnt ihr euch

an das HTJ-Büro wenden.

Ihr könnt eine E-Mail schreiben oder anrufen.

Hessische Tunjugend

069677377280