Erklärung zur Barrierefreiheit
Barrierefreier Zugang zur Website der Hessischen Turnjugend
Die Hessische Turnjugend (HTJ) ist bemüht, ihre Website im Einklang mit der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019) barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlagen sind das Hessische Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (HessBGG) sowie die Hessische Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019) in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.htj.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der HVBIT, die auf der Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde. Die oben aufgeführten Websites sind nur teilweise mit den geltenden Anforderungen an digitale Barrierefreiheit vereinbar. Folgende Anpassungen wurden teilweise vorgenommen.
Inhaltliche Anpassungen:
Die Inhalte der Websites wurden hinsichtlich Struktur, Überschriften und Textinhalten überarbeitet und barrierefreier gestaltet. Zudem wurden viele Links, Bilder und Grafiken mit beschreibenden Alternativtexten versehen. Diese Ergänzungen sind jedoch noch nicht vollständig abgeschlossen.
Darstellung und Bedienbarkeit:
Trotz der vorgenommenen Verbesserungen bestehen auf Ebene der Darstellung und Nutzer*innenführung unter anderem noch folgende Barrieren:
- Auf mehreren Seiten ist der Kontrast zwischen Text und Hintergrund nicht ausreichend.
- Einige Buttons und Formularfelder verfügen über keine zugänglichen, programmatisch erkennbaren Bezeichnungen.
- Bestimmte Einstellungen verhindern die Nutzung der Zoom-Funktion.
Diese Mängel können dazu führen, dass Nutzer*innen mit Assistenztechnologien, wie z. B. Screenreadern, oder mit speziellen Anforderungen an die Darstellung, Einschränkungen in der Navigation und Nutzung der Website erfahren.
PDF-Dokumente:
Die auf der Website bereitgestellten PDF-Dokumente entsprechen derzeit nicht den Anforderungen an digitale Barrierefreiheit. Insbesondere Nutzer*innen von Screenreadern oder anderen unterstützenden Technologien können daher Schwierigkeiten haben, auf deren Inhalte zuzugreifen.
Diese Erklärung wurde unter teilweiser Nutzung der Eye-Able® Technologie der Web Inclusion GmbH erstellt. Die Barrierefreiheitsbewertung beruht überwiegend auf einer im Juni 2025 durchgeführten Selbstprüfung.
Kontakt und Feedback zur Barrierefreiheit
Wenn dir Barrieren auf unserer Website auffallen oder du Anmerkungen zur digitalen Barrierefreiheit hast, freuen wir uns über deine Rückmeldung an folgenden Kontakt:
Hessische Turnjugend im Hessischen Turnverband e.V.
Theodor-Heuss-Strasse 11
36304 Alsfeld
T 069-6773772-80
F 06631/705-20
E info@htj.de
Deine Anfrage beantworten wir so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von sechs Wochen.
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach deinem Feedback an die oben genannte Kontaktstelle keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, kannst du die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen hast du das Recht, dich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik, Hessisches Ministerium für Soziales und Integration - Sitz: Regierungspräsidium Gießen, Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten, Landesbeauftragte für barrierefreie IT, Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390
Gießen
Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de
+49 641 303 2901
